Appointing an EU Responsible Person for GPSR Compliance

Ernennung einer EU -verantwortlichen Person für die Einhaltung von GPSR

Wenn Sie in der Europäischen Union Non-Food-Konsumgüter verkaufen, ist die Ernennung eines Verantwortliche Person in der EU ist eine gesetzliche Anforderung. Unter der Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (Verordnung EU 2023/988)müssen Marken aus Nicht-EU-Ländern einen in der EU ansässigen Vertreter benennen, der in ihrem Namen handelt.

In diesem Artikel wird erläutert, was eine verantwortliche Person in der EU ist, warum Ihr Unternehmen eine solche Person benötigt und wie Sie den richtigen Partner ernennen.

Was ist eine verantwortliche Person in der EU?

Ein Verantwortliche Person in der EU (EU-RP) ist eine juristische oder natürliche Person mit Sitz in der Europäischen Union, die für einen Hersteller oder eine Marke außerhalb der EU bestimmte rechtliche Verpflichtungen übernimmt. Dazu gehören die Überprüfung der Konformität, die Aufbewahrung technischer Unterlagen und die Funktion als Kontaktstelle für EU-Behörden.

Die EU-Verpackungsnummer muss auf Ihrem Produkt, Ihrer Verpackung oder den Begleitdokumenten angegeben sein. Andernfalls können Zollbehörden oder Marktplätze den Verkauf Ihrer Waren in der EU blockieren.

Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Pflege Ihrer technische Dokumentation zur Inspektion
  • Überprüfung der Einhaltung der EU-Produktsicherheitsvorschriften
  • Kommunikation mit den EU-Marktüberwachungsbehörden
  • Unterstützung bei der Meldung von Vorfällen, Rückrufen oder Korrekturmaßnahmen

Warum brauchen Sie eine verantwortliche Person in der EU?

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und Produkte an EU-Verbraucher verkauft, müssen Sie einen EU-Vertreter ernennen. Ohne diesen können Ihre Produkte nicht rechtmäßig auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Die Nichternennung eines EU-RP kann zu Folgendem führen:

  • Blockierte Sendungen und Zollablehnungen
  • Produktlisten werden von Marktplätzen entfernt
  • Bußgelder und Durchsetzungsmaßnahmen

Wer gilt als verantwortliche Person in der EU?

Um als Ihr EU-RP zu fungieren, muss die Person oder das Unternehmen:

  • Sei mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat
  • Sei förmlich schriftlich ernannt von Ihrem Unternehmen
  • Sie haben Zugriff auf Ihre komplette technische GPSR-Datei und sind in der Lage, mit EU-Regulierungsbehörden zusammenzuarbeiten.

Speditionen und Zollagenten sind keine konformen Optionen. Ihr EU-Vertreter muss die Produktsicherheitsgesetze kennen und die gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutz der EU-Verbraucher erfüllen.

Für welche Produkte ist eine verantwortliche Person in der EU erforderlich?

Die EU-RP-Anforderung gemäß der GPSR gilt für alle Non-Food-Konsumgüter, einschließlich:

  • Haushaltswaren und kleine Elektronik
  • Textilien, Bekleidung und Accessoires
  • Kunsthandwerk und Lifestyleartikel
  • Schmuck und persönliche Accessoires
  • Kinderartikel, die kein Spielzeug sind

Einige Produkte unterliegen möglicherweise auch anderen Regelungen wie der Spielzeugrichtlinie, der Medizinprodukteverordnung oder den CE-Kennzeichnungsvorschriften. Ihr EU-Vertreter sollte wissen, welche Regelungen gelten. Ausführliche Informationen finden Sie in der offizieller Text der Verordnung (EU) 2023/988.

Wie eine verantwortliche Person in der EU Ihnen hilft, die Vorschriften einzuhalten

Ein qualifizierter EU-RP erfüllt typischerweise folgende Anforderungen:

  • Überprüft Ihr Produktdesign und Ihre Kennzeichnung
  • Bewertet die Materialsicherheit und Dokumentation
  • Bewahrt die erforderlichen Aufzeichnungen 10 Jahre lang auf
  • Behandelt dringende Benachrichtigungen und Korrekturmaßnahmen
  • Beantwortet Anfragen von EU-Behörden zur Verbrauchersicherheit

Weitere Einzelheiten finden Sie in unserem Leitfaden: Was Sie zur GPSR-Konformität benötigen.

Wie GPSR-Lösungen Sie unterstützen können

Bei GPSR-Lösungenbieten wir eine Vertretung durch eine verantwortliche Person in der EU an, um Unternehmen außerhalb der EU dabei zu helfen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 nachzukommen.

Unsere Leistungen umfassen:

  • EU-RP-Adresse und Registrierung in Deutschland
  • Überprüfung der technischen Dokumentation und Validierung der Sicherheitskennzeichnung
  • Laufende Updates und Unterstützung bei der Risikobewertung
  • Compliance-Services für Startups, KMU und etablierte Marken

Erste Schritte

Kontaktieren Sie uns für individuelle Unterstützung. Wir erläutern Ihnen die Anforderungen, begleiten Sie bei der Dokumentation und Kennzeichnung und stellen sicher, dass Ihre Produkte alle GPSR-Verpflichtungen effizient und professionell erfüllen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Auswahl des richtigen Dienstes?

Kontakt GPSR Solutions für eine kostenlose Beratung. Wir erklären Ihnen den Prozess anhand Ihrer Produkte und Geschäftsanforderungen.

Abschluss

Wenn Sie ernsthaft in der EU verkaufen möchten, ist die Ernennung einer EU-Verantwortlichen Person gesetzlich vorgeschrieben. Mit dem richtigen Partner ist dies ein einfacher Schritt zur Einhaltung der Vorschriften und zu einem zuverlässigen EU-Marktzugang.

Ernennen Sie GPSR Solutions als Ihre verantwortliche Person in der EU und erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Pflichten gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 effizient und mit fachkundiger Unterstützung.

Häufig gestellte Fragen

Ist für alle Nicht-EU-Marken eine verantwortliche Person in der EU erforderlich?

Ja. Gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 müssen alle Nicht-EU-Marken, die Verbraucherprodukte in der EU verkaufen, eine in der EU ansässige verantwortliche Person benennen. Ohne diese Person dürfen Produkte nicht legal auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Was macht eine verantwortliche Person in der EU?

Die EU-RP überprüft die Einhaltung der GPSR, stellt sicher, dass die Dokumentation vorhanden ist, fungiert als Kontaktstelle für die EU-Behörden und unterstützt bei der Meldung von Vorfällen, Rückrufen und Anfragen.

Wo soll die Adresse der verantwortlichen Person erscheinen?

Name und Anschrift des RP müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder dem Begleitdokument erscheinen. Dies ist für die Zollabfertigung und Marktüberwachung erforderlich.

Kann ein Spediteur oder Zollagent als EU-RP fungieren?

Nein. Nur eine qualifizierte Einrichtung mit Sitz in der EU kann rechtlich als RP fungieren. Spediteure und Agenten erfüllen diese Voraussetzung nicht.

Was passiert, wenn ich keine verantwortliche Person in der EU ernenne?

Produkte können vom Zoll blockiert, von Marktplätzen entfernt oder behördlichen Auflagen unterworfen werden. Das Fehlen eines RP stellt eine schwerwiegende Compliance-Lücke nach EU-Recht dar.

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