GPSR Requirements

GPSR -Anforderungen

Verordnung (EU) 2023/988Die sogenannte Produktsicherheitsverordnung (GPSR) legt strengere Sicherheitsanforderungen für in der EU verkaufte Verbraucherprodukte fest. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG und führt neue Pflichten für Hersteller, Importeure, Händler, Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze ein, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.

Geltungsbereich der GPSR

Ab dem 13. Dezember 2024 gilt die GPSR für alle Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob sie im Handel oder online verkauft werden. Sie gilt für die meisten Konsumgüter, mit Ausnahme derjenigen, die anderen EU-spezifischen Rechtsvorschriften unterliegen (e.g., Medizinprodukte). Darüber hinaus wird die Haftung auf Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze ausgeweitet, wodurch eine gemeinsame Verantwortung entlang der Lieferkette gewährleistet wird.

Wirtschaftsbeteiligte

Die GPSR legt die folgenden Wirtschaftsakteure fest:

  • Hersteller
  • Verantwortliche Person in der EU
  • Importeur
  • Verteiler
  • Fulfillment-Dienstleister

Unternehmen außerhalb der EU (e.g. aus den USA, Großbritannien, China usw.) müssen einen gültigen Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz in der EU benennen. Ohne diesen können Produkte in der EU nicht legal verkauft werden.

Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure

  • Hersteller: Sicherstellen Das Produkt ist sicher, führen Sie Risikobewertungen durch und pflegen Sie die technische Dokumentation, bevor Sie auf den Markt kommen.
  • Importeure: Überprüfen Sie, ob Produkte von außerhalb der EU den GPSR-AnforderungenSie müssen die Konformitätserklärung und die technischen Unterlagen aufbewahren.
  • Distributoren: Stellen Sie sicher, dass die Produkte die CE-Kennzeichnung (falls zutreffend) tragen, ordnungsgemäß gekennzeichnet sind und mit erforderliche Dokumentation und Anweisungen.
  • Verantwortliche Person/Bevollmächtigter: Handelt im Auftrag des Herstellers in der EU. Siehe unseren Leitfaden zur Ernennung eines Hier.
  • Fulfillment-Dienstleister: Wenn kein anderer Wirtschaftsteilnehmer benannt wird, tragen diese Anbieter die volle Verantwortung gemäß der GPSR.
  • Online-Marktplätze: Muss sich bei Safety Gate registrieren, auf Produktsicherheitsberichte reagieren und unsichere Produkte schnell entfernen. Weiterlesen: Marktplatzpflichten gemäß GPSR.

Online-Marktplatz-Registrierung

Gemäß Artikel 22 der GPSR müssen Online-Marktplätze:

  • Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate-Portal
  • Benennen Sie einen Ansprechpartner für Behörden
  • Reagieren Sie schnell auf Produktsicherheitsvorfälle

Fernabsatz und Bevollmächtigte

Verkäufer über Online-Schnittstellen müssen die Kontaktdaten des Herstellers oder seines autorisierten Vertreters anzeigen und klare Sicherheitsinformationen bereitstellen.

Risikobewertung und Sicherheitsbewertung

Hersteller müssen die Produktrisiken bewerten, bevor sie Produkte auf den Markt bringen. Dazu gehört die Überprüfung von Materialien, Design, Verpackung und möglichen Wechselwirkungen mit anderen Produkten. Alle Ergebnisse müssen dokumentiert werden und Teil der technischen Dokumentation sein. Verstöße können zu Rückrufen oder Strafen führen.

Kennzeichnungsanforderungen

Produkte müssen Folgendes enthalten:

  • Name und Kontaktadresse des Herstellers
  • Eine Produkt-ID, beispielsweise eine Chargen- oder Seriennummer
  • Klare Warnhinweise in der Sprache des Zielmarktes

Digitale Etiketten und QR-Codes werden empfohlen. Vollständige Anleitung: GPSR-Kennzeichnungsregeln.

Abschließende Erklärung zur Sicherheitskonformität

Bestätigen Sie nach Abschluss, dass das Produkt allen geltenden EU-Sicherheitsvorschriften entspricht. Diese Erklärung unterstützt den Markteintritt und kann in Ihrem Konformitätserklärung.

Marktüberwachung und Sanktionen

  • Schwerwiegende Vorfälle müssen den Behörden innerhalb von 2 Werktagen gemeldet werden
  • Behörden kooperieren über die EU Safety Gate RAPEX-Portal
  • Zu den Strafen können Produktverbote oder hohe Geldbußen gehören

Übergangsbestimmungen

Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden, sofern sie der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen. Danach müssen alle Neuzulassungen der GPSR entsprechen.

Häufig gestellte Fragen

FAQs

Müssen Marken außerhalb der EU die GPSR einhalten?

Ja. Alle Nicht-EU-Marken, die an EU-Kunden verkaufen, müssen die GPSR-Anforderungen erfüllen, einschließlich der Ernennung einer verantwortlichen Person in der EU.

Wer kann als verantwortliche Person in der EU fungieren?

Ein in der EU ansässiges Unternehmen, das schriftlich rechtlich ernannt wurde. Beachten Sie unsere Servicepläne zur Ernennung von GPSR Solutions als Ihrem RP.

Was passiert, wenn ich keinen Wirtschaftsteilnehmer benenne?

Ihrem Produkt kann die Einfuhr in die EU verweigert oder es von Plattformen wie Amazon oder Etsy entfernt werden. Fulfillment-Anbieter können durch Verzug haftbar gemacht werden.

Wann tritt die GPSR in Kraft?

Die GPSR gilt ab dem 13. Dezember 2024. Alle ab diesem Datum auf den Markt gebrachten Produkte müssen ihr entsprechen.

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