The GPSR Risk Analysis Process

Der GPSR -Risikoanalyseprozess

EU-GPSR-Risikoanalyse und -bewertung

Gewährleistung der Produktsicherheit im Rahmen der Produktsicherheitsverordnung (GPSR – Verordnung EU 2023/988) erfordert eine strukturierte Risikoanalyse. Dieser Prozess hilft Herstellern, Importeuren und EU-Verantwortlichen, gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen und gleichzeitig die Gesundheit der Verbraucher zu schützen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über eine typische GPSR-konforme Risikobewertungsstruktur. Laden Sie hier eine Vorlage herunter: GPSR Solutions Risikoanalyse-Vorlage

Abschnitt 1 – Informationen zum Wirtschaftsteilnehmer

Dieser Abschnitt enthält alle relevanten Kontakte zur Lieferkette:

  • Hersteller: Vollständiger rechtlicher Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail.
  • Vertretungsberechtigter: Erforderlich für Nicht-EU-Marken. Weitere Informationen finden Sie auf Ernennung einer verantwortlichen Person in der EU.
  • Importeur: In der EU ansässiges Unternehmen, das das Produkt legal auf den Markt bringt.
  • Verantwortlicher: Kontakt für Sicherheits- und Regulierungsfragen (kann der AR oder Importeur sein).

Abschnitt 2 – Allgemeine Produktbeschreibung

Sorgen Sie für eine klare Produktübersicht:

  • Produktname und vorgesehene Funktion
  • Wichtige Sicherheitsmerkmale (e.g. Attraktivität für Kinder, Kleinteile, elektrische Gefahr)
  • Materialien oder Stückliste (BOM)
  • Zielgruppe (Altersklassifizierung)

Abschnitt 3 – Geltende gesetzliche Anforderungen und Standards

Beziehen Sie alle für Ihr Produkt relevanten Gesetze und Normen ein:

  • Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (EU 2023/988)
  • REACH-Verordnung (EG 1907/2006)
  • Verordnung über persistente organische Schadstoffe (EU 2019/1021)
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) (falls elektrisch)
  • Relevante harmonisierte Normen: EN 71 (Spielzeug), EN 62133 (Batterien), IEC 60335 usw.

Beachten Sie unsere Leitfaden zu den gesetzlichen GPSR-Anforderungen.

Abschnitt 4 – Bewertung des Produktdesigns

Physikalische und mechanische Gefahren

  • Scharfe Kanten, Erstickungsgefahr, Einklemmen
  • Normen: EN 71-1, ISO 8124-1

Entflammbarkeitsgefahren

  • Brandgefahr, Hitzeeinwirkung
  • Normen: EN 71-2, FFFSR (Nachtwäsche)

Chemische Gefahren

  • SVHCs, eingeschränkte Stoffe
  • Normen: REACH Anhang XVII, EN 71-3, CLP-Kennzeichnung

Elektrische Gefahren

  • Batteriesicherheit, Kurzschlüsse
  • Normen: EN 62133, IEC 60335, LVD 2014/35/EU

Hygiene und mikrobiologische Gefahren

  • Kontamination, Bakterien-/Schimmelwachstum
  • Standards: USP 50/51, ISO 22196, EN 13697

Strahlungs- und optische Gefahren

  • Laser-/UV-/LED-Belichtung
  • Normen: IEC 62471, EN 62233, EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Abschnitt 5 – Ergebnisse der Risikoanalyse/-bewertung

Klassifizieren Sie jede Gefahr in Risikostufen:

  • Kritisches Risiko: Lebensbedrohlich, erfordert strenge Kontrollen
  • Hauptrisiko: Erheblicher Schaden durch Tests oder Kennzeichnung gemindert
  • Geringes Risiko: Wird durch Design oder klare Anweisungen angesprochen
  • Bedenken hinsichtlich der Herstellung: Abgedeckt durch Inspektionen oder Qualitätssicherung (e.g.Fremdkörper, unsachgemäße Abdichtung)

Abschnitt 6 – Kennzeichnungsvorschriften

  • Kennzeichnung auf dem Produkt: Name, Adresse, Modell-/Seriennummer
  • Warnsymbole: Altershinweise, CE-Kennzeichnung, Entsorgungssymbole
  • Benutzerdokumentation: Sicherheitshinweise in EU-Sprachen

Sehen: GPSR-Kennzeichnungsanforderungen

Abschließende Erklärung zur Sicherheitskonformität

Bestätigen Sie nach Abschluss, dass das Produkt allen geltenden EU-Sicherheitsvorschriften entspricht. Diese Erklärung unterstützt den Markteintritt und kann in Ihrem Konformitätserklärung.

GPSR Solutions unterstützt Importeure und Hersteller bei der Erstellung strukturierter, vertretbarer Risikobewertungen, die auf die EU-Anforderungen zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Unterlagen zu erstellen.

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Häufig gestellte Fragen

Benötigen alle Produkte eine GPSR-Risikoanalyse?

Ja. Alle in der EU verkauften Non-Food-Produkte müssen gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 einer dokumentierten Sicherheitsbewertung unterzogen werden.

Kann ich anstelle einer Risikoanalyse Testberichte verwenden?

Nein. Testberichte stützen Sicherheitsansprüche, sind jedoch kein Ersatz für eine strukturierte Risikobewertung.

Welches Format soll ich verwenden?

Es gibt kein offizielles EU-Format, es wird jedoch empfohlen, eine Vorlage zu verwenden, die an die GPSR-Artikelstruktur angepasst ist. GPSR Solutions stellt eine solche Vorlage in jedem Paket bereit.

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