The EU Responsible Person Requirement Explained

Die Anforderung der EU -verantwortlichen Person erklärte

Wenn Sie eine Nicht-EU-Marke sind, die Verbraucherprodukte in Europa verkauft, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Verantwortliche Person in der EUDiese Anforderung ergibt sich aus der Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (Verordnung (EU) 2023/988), das 2024 das ältere GPSD ersetzte.

In diesem Artikel erklären wir, was eine EU-verantwortliche Person ist, warum Ihr Unternehmen eine solche benötigt und wie GPSR-Lösungen hilft Ihnen, dieser Verpflichtung mit Klarheit und umfassender Dokumentationsunterstützung nachzukommen.

Was ist eine verantwortliche Person in der EU?

Ein Verantwortliche Person in der EU (EU RP) ist eine juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, die die regulatorische Verantwortung für einen Hersteller oder eine Marke außerhalb der EU übernimmt. Dazu gehört die Überprüfung der Produktsicherheit, die Dokumentation und die Funktion als Kontaktstelle für EU-Behörden.

Name und Anschrift des RP müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder der Benutzerdokumentation angegeben sein. Andernfalls können Ihre Waren an der EU-Grenze aufgehalten oder von Online-Marktplätzen entfernt werden.

Zu den Hauptaufgaben gehören:

  • Überprüfung, ob Ihr Produkt den GPSR-Sicherheits- und Dokumentationsanforderungen
  • Pflege einer vollständigen Risikobewertung und technischen Akte
  • Abwicklung des Kontakts mit EU-Behörden bei Inspektionen oder Rückrufen
  • Bleiben Sie über Sicherheitsbedenken oder Aktualisierungen des EU-Rechts auf dem Laufenden

Warum brauchen Sie eine verantwortliche Person in der EU?

Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und Produkte an EU-Kunden verkauft, müssen Sie gesetzlich eine verantwortliche Person in der EU benennen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie direkt, über Händler oder auf Plattformen wie Amazon oder Etsy verkaufen.

Ohne eine EU-RP besteht für Ihr Unternehmen folgendes Risiko:

  • Blockierte Importe am Zoll
  • Produkt-Delistings auf Online-Marktplätzen
  • Bußgelder und Durchsetzung durch nationale Behörden

Entdecken Sie unsere GPSR-Compliance-Pakete um einen Serviceplan auszuwählen, der zu Ihrer Unternehmensgröße passt.

Wer gilt als verantwortliche Person in der EU?

Ein gültiger EU-RP muss:

  • Rechtmäßig in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen
  • Formal von der Marke durch schriftliches Mandat autorisiert
  • Geeignet zur Erfüllung regulatorischer Aufgaben gemäß Verordnung (EU) 2023/988

Ausgenommen hiervon sind Spediteure und Frachtführer. Ihre verantwortliche Person muss Zugriff auf Ihre vollständige technische Akte haben und die rechtliche Verantwortung gemäß EU-Recht übernehmen.

Für welche Produkte ist ein EU-RP erforderlich?

Die Anforderung gilt für alle Non-Food-Konsumgüter unter Ihrer Marke in der EU verkauft. Dazu gehören:

  • Haushaltswaren und Elektronik
  • Textilien, Bekleidung und Accessoires
  • Schmuck, Lifestyle- und Hobbyartikel
  • Dekor- und Neuheitsprodukte

Einige Produkte unterliegen möglicherweise auch anderen EU-Gesetzen (e.g. CE-Kennzeichnung, REACH, Spielzeugrichtlinie). Weitere Einzelheiten finden Sie in unserer vollständigen Leitfaden zu den GPSR-Anforderungen.

Wie eine verantwortliche Person in der EU Ihr Unternehmen unterstützt

Folgendes wird ein ernannter EU-RP tun:

  • Überprüfen Sie Ihre Kennzeichnung und Verpackung auf rechtliche Richtigkeit
  • Speichern Sie Ihre technische GPSR-Dokumentation
  • Melden Sie schwerwiegende Vorfälle oder Gefahren den nationalen Behörden
  • Wir unterstützen Sie im Falle eines Produktrückrufs
  • Sicherstellung der langfristigen Einhaltung der sich entwickelnden EU-Vorschriften

Warum GPSR-Lösungen wählen?

GPSR-Lösungen hat sich zum Ziel gesetzt, Nicht-EU-Marken dabei zu unterstützen, ihren Verpflichtungen im Rahmen der allgemeinen Produktsicherheitsverordnung effizient und professionell nachzukommen.Alle unsere Servicepläne beinhalten:

  • Verantwortliche Person mit Sitz in der EU (registriert in Deutschland)
  • GPSR-Konformitätserklärung
  • Kennzeichnungsprüfungen und Anleitung zu technischen Dateien
  • Laufende behördliche Überwachung und Dokumentenspeicherung

Egal, ob Sie ein einzelnes Produkt oder einen großen Katalog verwalten, unsere Pakete passen sich Ihren Geschäftsanforderungen an. Sehen Sie sich unsere Compliance-Pakete an um loszulegen.

Häufig gestellte Fragen

Ist für alle Nicht-EU-Marken eine verantwortliche Person in der EU erforderlich?

Ja. Wenn Ihre Marke nicht in der EU etabliert ist und Sie an EU-Verbraucher verkaufen, müssen Sie gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 einen EU-Vertreter ernennen.

Was macht eine verantwortliche Person in der EU?

Sie stellen sicher, dass Ihr Produkt den Sicherheitsvorschriften entspricht, verfügen über technische Dokumente, kümmern sich um die Kommunikation mit Behörden und helfen bei Produktrückrufen oder Sicherheitsvorfällen.

Wo soll die Adresse des RP erscheinen?

Der Name und die EU-Adresse der verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder der Bedienungsanleitung angegeben sein. Dies ist für die Rückverfolgbarkeit und Kontaktaufnahme gesetzlich vorgeschrieben.

Kann ein Logistikanbieter als mein EU-RP fungieren?

Nein. Nur eine qualifizierte EU-Stelle mit formeller Zulassung kann als Ihre verantwortliche Person fungieren. Logistikunternehmen übernehmen diese rechtliche Verantwortung in der Regel nicht.

Wie ernenne ich GPSR Solutions als meine verantwortliche Person?

Wählen Sie einfach einen Plan aus, laden Sie Ihre Dokumente hoch und wir erledigen den Rest. Sie erhalten ein unterzeichnetes Mandat und eine GPSR-Erklärung, die Sie Ihren Produkten beifügen können.


Erste Schritte mit Compliance

Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle EU-Anforderungen erfüllt und vermeiden Sie Unterbrechungen Ihres Umsatzes. Kontaktieren Sie uns heute oder Wählen Sie ein Paket GPSR Solutions als Ihre verantwortliche Person in der EU zu ernennen.

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