EU GPSR Labelling Requirements: What Manufacturers and Importers Must Know

EU GPSR -Kennzeichnungsanforderungen: Was Hersteller und Importeure wissen müssen

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für nahezu alle in der Europäischen Union verkauften Verbraucherprodukte, darunter Kinderprodukte, Möbel, Fitnessgeräte, Textilien und mehr. Während für viele Produkte weitere EU-Vorschriften gelten, legt die GPSR wesentliche Kennzeichnungsstandards zum Schutz der Verbraucher fest.

Hier erhalten Sie eine Vorlage: Produktetikettenvorlage für GPSR-Lösungen

Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen

Gemäß Artikel 9 der GPSR müssen Hersteller und Importeure Folgendes bereitstellen:

  1. Produktidentifikation: Produkte müssen eine Typen-, Chargen-, Seriennummer oder eine andere Kennung aufweisen, die eine Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Falls dies nicht praktikabel ist, kann diese auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten erscheinen.
  2. Herstellerdetails: Name, eingetragener Handelsname oder Warenzeichen sowie Post- und E-Mail-Adresse müssen auf dem Produkt oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten angegeben sein.

Warnhinweise, Hinweise und Alterseignung

Artikel 6 betont, dass auf der Kennzeichnung klar angegeben sein muss:

  • Alterseignung: Geeignete Altersgruppe für die sichere Verwendung
  • Warnhinweise: Für das Produkt relevante Risiko- und Sicherheitshinweise
  • Anweisungen: Klare Anleitung zur sicheren Verwendung und ordnungsgemäßen Entsorgung

Sprachanforderungen

Gemäß Artikel 22 müssen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der/den Amtssprache(n) jedes EU-Landes bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft wird.

Platzierung der Kennzeichnungsinformationen

Die Kennzeichnung muss in dieser Prioritätsreihenfolge erfolgen:

  1. Zum Produkt: Bevorzugter Standort für Rückverfolgbarkeit und Kontaktdaten
  2. Auf der Verpackung: Wenn eine direkte Markierung nicht möglich ist
  3. Begleitdokument: Wenn keines der oben genannten Verfahren praktikabel ist

Verantwortung für Compliance

  • Hersteller: Verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung ihrer Produkte gemäß den GPSR-Regeln
  • Importeure: Erforderlich, um ihren Namen, Handelsnamen oder ihre Marke sowie Kontaktdaten auf dem Produkt anzugeben

Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte den Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen des GPSR entsprechen.

Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung

Verlassen Sie sich bei der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften nicht ausschließlich auf die Lieferanten. Stattdessen:

  • Bereiten Sie präzise Etikettendateien mit den erforderlichen Informationen vor
  • Führen Sie Risikobewertungen durch, um notwendige Warnungen zu ermitteln
  • Hinweise zu Texten und Symbolen finden Sie in den entsprechenden Produktnormen.

Die Wahl der richtigen Etikettiermethode

Die Methoden hängen von Ihrem Geschäftsmodell ab:

  • Markenbekleidung → Eingenähte Etiketten oder Hängeetiketten
  • Private Label Kleidung → Hängeetiketten oder Aufkleber
  • Online-Marktplatz-Verkäufer → Produktlistung plus Begleitdokument
  • Dropshipping → Online-Listing plus digitales Compliance-Dokument

Implementierung der Kennzeichnung auf Produktions- oder Lagerebene

A. Direkte Herstellerkennzeichnung

  • Fordern Sie Lieferanten auf, Ihre Angaben zur verantwortlichen Person in der EU auf Etiketten, Anhängern oder Verpackungen abzudrucken
  • Kennzeichnungsanforderungen in Lieferantenverträge aufnehmen
  • Überprüfen Sie Vorproduktionsmuster auf Genauigkeit
  • Führen Sie Stichprobenkontrollen durch, um die Kennzeichnung zu überprüfen

B.Anbringen von Compliance-Aufklebern auf Lagerebene

  • Verwenden Sie vorgedruckte Compliance-Aufkleber mit den Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
  • Schulen Sie das Lagerpersonal darin, diese vor dem Versand richtig anzuwenden
  • Führen Sie Stichprobenprüfungen zur Gewährleistung der Konsistenz durch

C. Compliance für Online-Marktplätze

  • Aktualisieren Sie die Produktlisten, um Folgendes einzuschließen:
    • Herstellerangaben
    • Angaben zur verantwortlichen Person in der EU (wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist)
    • Produktkennungen (SKU, EAN, Modellnummer)
    • Relevante Warnhinweise und Sicherheitshinweise
  • Senden Sie beim Kauf die Dokumentation per E-Mail oder Rechnung.

Digitales Compliance-Dokument

Artikel 19 der GPSR verpflichtet Online-Händler zur Anzeige wichtiger Informationen wie Herstellerangaben, verantwortliche Person in der EU, Produktkennungen und Warnhinweise. QR-Codes allein reichen nicht aus, können die Kennzeichnung jedoch ergänzen, indem sie auf ein vollständiges Konformitätsdokument verweisen, das Folgendes enthält:

  • Produktbeschreibung und -kennungen
  • Angaben zum Hersteller und Importeur
  • Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
  • Konformitätserklärung
  • Übersicht der technischen Dokumentation
  • Warnungen und Anweisungen in den relevanten Sprachen
  • Vorfallmeldeprozess

Laufende Compliance und Überwachung

Regelmäßige Audits

  • Überprüfen Sie alle sechs Monate die Kennzeichnung und Dokumentation
  • Behalten Sie die Aktualisierungen der EU-Sicherheitsvorschriften im Auge

Umgang mit Compliance-Anfragen

  • Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation den Behörden auf Anfrage zur Verfügung steht
  • Informieren Sie Ihre zuständige Person in der EU über alle regulatorischen Bedenken

Meldung von Vorfällen (Artikel 20)

  • Melden Sie schwerwiegende Risiken über das EU Safety Business Gateway
  • Online-Marktplätze müssen Sicherheitsbeschwerden dokumentieren und weiterleiten

Folgen der Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der GPSR-Kennzeichnungsanforderungen kann zu Lieferstopps, Rückrufen und Zwangsmaßnahmen führen. Die Nichteinhaltung kann kostspielig sein und dazu führen, dass Produkte nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können.

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