
EU GPSR -Kennzeichnungsanforderungen: Was Hersteller und Importeure wissen müssen
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Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für nahezu alle in der Europäischen Union verkauften Verbraucherprodukte, darunter Kinderprodukte, Möbel, Fitnessgeräte, Textilien und mehr. Während für viele Produkte weitere EU-Vorschriften gelten, legt die GPSR wesentliche Kennzeichnungsstandards zum Schutz der Verbraucher fest.
Hier erhalten Sie eine Vorlage: Produktetikettenvorlage für GPSR-Lösungen
Allgemeine Kennzeichnungsanforderungen
Gemäß Artikel 9 der GPSR müssen Hersteller und Importeure Folgendes bereitstellen:
- Produktidentifikation: Produkte müssen eine Typen-, Chargen-, Seriennummer oder eine andere Kennung aufweisen, die eine Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Falls dies nicht praktikabel ist, kann diese auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten erscheinen.
- Herstellerdetails: Name, eingetragener Handelsname oder Warenzeichen sowie Post- und E-Mail-Adresse müssen auf dem Produkt oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder den Begleitdokumenten angegeben sein.
Warnhinweise, Hinweise und Alterseignung
Artikel 6 betont, dass auf der Kennzeichnung klar angegeben sein muss:
- Alterseignung: Geeignete Altersgruppe für die sichere Verwendung
- Warnhinweise: Für das Produkt relevante Risiko- und Sicherheitshinweise
- Anweisungen: Klare Anleitung zur sicheren Verwendung und ordnungsgemäßen Entsorgung
Sprachanforderungen
Gemäß Artikel 22 müssen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der/den Amtssprache(n) jedes EU-Landes bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft wird.
Platzierung der Kennzeichnungsinformationen
Die Kennzeichnung muss in dieser Prioritätsreihenfolge erfolgen:
- Zum Produkt: Bevorzugter Standort für Rückverfolgbarkeit und Kontaktdaten
- Auf der Verpackung: Wenn eine direkte Markierung nicht möglich ist
- Begleitdokument: Wenn keines der oben genannten Verfahren praktikabel ist
Verantwortung für Compliance
- Hersteller: Verantwortlich für die korrekte Kennzeichnung ihrer Produkte gemäß den GPSR-Regeln
- Importeure: Erforderlich, um ihren Namen, Handelsnamen oder ihre Marke sowie Kontaktdaten auf dem Produkt anzugeben
Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte den Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen des GPSR entsprechen.
Sicherstellung der korrekten Kennzeichnung
Verlassen Sie sich bei der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften nicht ausschließlich auf die Lieferanten. Stattdessen:
- Bereiten Sie präzise Etikettendateien mit den erforderlichen Informationen vor
- Führen Sie Risikobewertungen durch, um notwendige Warnungen zu ermitteln
- Hinweise zu Texten und Symbolen finden Sie in den entsprechenden Produktnormen.
Die Wahl der richtigen Etikettiermethode
Die Methoden hängen von Ihrem Geschäftsmodell ab:
- Markenbekleidung → Eingenähte Etiketten oder Hängeetiketten
- Private Label Kleidung → Hängeetiketten oder Aufkleber
- Online-Marktplatz-Verkäufer → Produktlistung plus Begleitdokument
- Dropshipping → Online-Listing plus digitales Compliance-Dokument
Implementierung der Kennzeichnung auf Produktions- oder Lagerebene
A. Direkte Herstellerkennzeichnung
- Fordern Sie Lieferanten auf, Ihre Angaben zur verantwortlichen Person in der EU auf Etiketten, Anhängern oder Verpackungen abzudrucken
- Kennzeichnungsanforderungen in Lieferantenverträge aufnehmen
- Überprüfen Sie Vorproduktionsmuster auf Genauigkeit
- Führen Sie Stichprobenkontrollen durch, um die Kennzeichnung zu überprüfen
B.Anbringen von Compliance-Aufklebern auf Lagerebene
- Verwenden Sie vorgedruckte Compliance-Aufkleber mit den Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
- Schulen Sie das Lagerpersonal darin, diese vor dem Versand richtig anzuwenden
- Führen Sie Stichprobenprüfungen zur Gewährleistung der Konsistenz durch
C. Compliance für Online-Marktplätze
- Aktualisieren Sie die Produktlisten, um Folgendes einzuschließen:
- Herstellerangaben
- Angaben zur verantwortlichen Person in der EU (wenn der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist)
- Produktkennungen (SKU, EAN, Modellnummer)
- Relevante Warnhinweise und Sicherheitshinweise
- Senden Sie beim Kauf die Dokumentation per E-Mail oder Rechnung.
Digitales Compliance-Dokument
Artikel 19 der GPSR verpflichtet Online-Händler zur Anzeige wichtiger Informationen wie Herstellerangaben, verantwortliche Person in der EU, Produktkennungen und Warnhinweise. QR-Codes allein reichen nicht aus, können die Kennzeichnung jedoch ergänzen, indem sie auf ein vollständiges Konformitätsdokument verweisen, das Folgendes enthält:
- Produktbeschreibung und -kennungen
- Angaben zum Hersteller und Importeur
- Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
- Konformitätserklärung
- Übersicht der technischen Dokumentation
- Warnungen und Anweisungen in den relevanten Sprachen
- Vorfallmeldeprozess
Laufende Compliance und Überwachung
Regelmäßige Audits
- Überprüfen Sie alle sechs Monate die Kennzeichnung und Dokumentation
- Behalten Sie die Aktualisierungen der EU-Sicherheitsvorschriften im Auge
Umgang mit Compliance-Anfragen
- Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation den Behörden auf Anfrage zur Verfügung steht
- Informieren Sie Ihre zuständige Person in der EU über alle regulatorischen Bedenken
Meldung von Vorfällen (Artikel 20)
- Melden Sie schwerwiegende Risiken über das EU Safety Business Gateway
- Online-Marktplätze müssen Sicherheitsbeschwerden dokumentieren und weiterleiten
Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR-Kennzeichnungsanforderungen kann zu Lieferstopps, Rückrufen und Zwangsmaßnahmen führen. Die Nichteinhaltung kann kostspielig sein und dazu führen, dass Produkte nicht mehr auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden können.
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