EU-GPSR-Kennzeichnungsanforderungen: Was Hersteller und Importeure wissen müssen
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Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) gilt für nahezu alle in der Europäischen Union verkauften Konsumgüter, darunter Kinderartikel, Möbel, Fitnessgeräte, Textilien und vieles mehr. Obwohl viele Produkte zusätzlichen EU-Vorschriften unterliegen, legt die GPSR wesentliche Kennzeichnungsstandards zum Schutz der Verbraucher fest.
Hier erhalten Sie eine Vorlage: GPSR Solutions Produktetikettenvorlage
Allgemeine Kennzeichnungsvorschriften
Gemäß Artikel 9 der GPSR müssen Hersteller und Importeure Folgendes bereitstellen:
- Produktidentifizierung: Die Produkte müssen eine Typen-, Chargen-, Seriennummer oder eine andere Kennzeichnung aufweisen, die die Rückverfolgbarkeit ermöglicht. Ist dies nicht praktikabel, kann diese Angabe auf der Verpackung oder den beiliegenden Dokumenten erfolgen.
- Herstellerdetails: Name, eingetragener Handelsname oder Warenzeichen, Postanschrift und elektronische Adresse müssen auf dem Produkt angegeben werden, oder, falls dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder den beiliegenden Unterlagen.
Warnhinweise, Anweisungen und Altersempfehlung
Artikel 6 betont, dass die Kennzeichnung klar angeben muss:
- Alterseignung: Geeignete Altersgruppe für sichere Anwendung
- Warnungen: Risiken und Sicherheitshinweise zum Produkt
- Anweisungen: Klare Hinweise für die sichere Verwendung und die ordnungsgemäße Entsorgung
Sprachanforderungen
Gemäß Artikel 22 müssen Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in der/den Amtssprache(n) jedes EU-Landes bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft wird.
Platzierung von Kennzeichnungsinformationen
Die Beschriftung muss in dieser Prioritätsreihenfolge erfolgen:
- Zum Produkt: Bevorzugter Ort für Rückverfolgbarkeit und Kontaktdaten
- Auf der Verpackung: Wenn eine direkte Kennzeichnung nicht möglich ist
- Begleitdokument: Wenn beides nicht praktikabel ist
Verantwortung für die Einhaltung
- Hersteller: Sie sind dafür verantwortlich, ihre Produkte gemäß den GPSR-Regeln korrekt zu kennzeichnen.
- Importeure: Sie sind verpflichtet, ihren Namen, ihren Handelsnamen oder ihre Marke sowie ihre Kontaktdaten auf dem Produkt anzugeben.
Die Händler müssen sicherstellen, dass die von ihnen gelieferten Produkte den GPSR-Kennzeichnungs- und Sicherheitsanforderungen entsprechen.
Sicherstellung der korrekten Etikettierung
Verlassen Sie sich hinsichtlich der Einhaltung der Kennzeichnungsvorschriften nicht ausschließlich auf Ihre Lieferanten. Stattdessen:
- Erstellen Sie präzise Etikettendateien mit den erforderlichen Informationen.
- Führen Sie Risikobewertungen durch, um die notwendigen Warnhinweise zu ermitteln.
- Beachten Sie die einschlägigen Produktnormen für Hinweise zu Texten und Symbolen.
Die richtige Etikettierungsmethode auswählen
Die Methoden hängen von Ihrem Geschäftsmodell ab:
- Markenbekleidung → Eingenähte Etiketten oder Anhänger
- Eigenmarkenkleidung → Anhänger oder Aufkleber
- Online-Marktplatzverkäufer → Produktangebot plus Begleitdokument
- Direktversand → Online-Angebot plus digitales Konformitätsdokument
Implementierung der Etikettierung auf Produktions- oder Lagerebene
A. Direkte Herstellerkennzeichnung
- Verlangen Sie von Ihren Lieferanten, dass sie die Angaben zu Ihrem EU-Verantwortlichen auf Etiketten, Anhängern oder Verpackungen aufdrucken.
- Kennzeichnungsvorschriften in Lieferantenverträge aufnehmen
- Prüfen Sie die Vorproduktionsmuster auf Genauigkeit.
- Führen Sie Stichprobenkontrollen durch, um die Kennzeichnung zu überprüfen.
B.Anbringen von Konformitätsaufklebern auf Lagerebene
- Verwenden Sie vorgedruckte Konformitätsaufkleber mit den Angaben zur EU-Verantwortlichen Person.
- Schulen Sie das Lagerpersonal im korrekten Umgang damit vor dem Versand
- Führen Sie Stichproben zur Überprüfung der Konsistenz durch.
C. Compliance für Online-Marktplätze
- Aktualisieren Sie die Produktlisten um folgende Angaben:
- Herstellerdetails
- Angaben zur verantwortlichen Person in der EU (falls der Hersteller außerhalb der EU ansässig ist)
- Produktidentifikatoren (SKU, EAN, Modellnummer)
- Relevante Warnhinweise und Sicherheitsinformationen
- Bitte senden Sie die Dokumentation per E-Mail oder Rechnung nach dem Kauf.
Digitales Compliance-Dokument
Artikel 19 der GPSR verpflichtet Online-Händler, wichtige Informationen wie Herstellerangaben, EU-Verantwortliche Person, Produktkennzeichnungen und Warnhinweise anzuzeigen. QR-Codes allein reichen nicht aus, können aber die Kennzeichnung ergänzen, indem sie auf ein vollständiges Konformitätsdokument verlinken, das Folgendes enthält:
- Produktbeschreibung und Kennzeichnungen
- Angaben zu Hersteller und Importeur
- Angaben zur verantwortlichen Person in der EU
- Konformitätserklärung
- Übersicht der technischen Dokumentation
- Warnhinweise und Anweisungen in den jeweiligen Sprachen
- Verfahren zur Meldung von Vorfällen
Laufende Einhaltung & Überwachung
Regelmäßige Prüfungen
- Etikettierung und Dokumentation alle sechs Monate überprüfen
- Verfolgen Sie Aktualisierungen der EU-Sicherheitsvorschriften.
Bearbeitung von Compliance-Anfragen
- Stellen Sie sicher, dass die Dokumentation den Behörden auf Anfrage zur Verfügung steht.
- Informieren Sie Ihren EU-Verantwortlichen über alle regulatorischen Bedenken.
Meldung von Vorfällen (Artikel 20)
- Melden Sie schwerwiegende Risiken über das EU Safety Business Gateway.
- Online-Marktplätze müssen Sicherheitsbeschwerden dokumentieren und an die zuständige Stelle weiterleiten.
Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR-Kennzeichnungsvorschriften kann zu Lieferstopps, Rückrufen und behördlichen Maßnahmen führen. Verstöße können kostspielig sein und die Zulassung von Produkten auf dem EU-Markt verhindern.
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