GPSR-Handbuch zur technischen Dateidokumentation
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Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) ist die neue Verordnung zur Sicherheit von Konsumgütern, die in der Europäischen Union verkauft werden. Eine zentrale Anforderung ist die Erstellung einer technischen Dokumentation, auch bekannt als Digitaler Produktpass.
Inhaltsübersicht der technischen Dokumentation für allgemeine Produkte
Zur Einhaltung der GPSR-Vorschriften müssen Hersteller/Importeure technische Dokumentationen für Produkte erstellen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Diese Dokumentationen müssen ausreichende Informationen enthalten, um zu erklären und festzustellen, ob das Produkt gemäß GPSR als „sicher“ gilt.
Eine vollständige technische Dokumentation sollte Folgendes enthalten:
- Etiketten und gegebenenfalls Gebrauchsanweisungen
- Eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner wesentlichen Eigenschaften
- Eine Analyse möglicher Risiken, denen Benutzer bei der Verwendung des Produkts begegnen könnten, sowie der zur Beseitigung oder Minderung dieser Risiken ergriffenen Lösungen, untermauert durch relevante Berichte.
- Eine Liste der relevanten europäischen Normen, die für die Produktherstellung eingehalten werden, sofern zutreffend
- Einzelheiten zu den durchgeführten Tests und der toxikologischen Bewertung, falls zutreffend
Interne Risikobewertung und zu berücksichtigende Produktaspekte
Die technische Dokumentation sollte auf einer internen Risikobewertung des Herstellers basieren. Bei der Risikoanalyse sollten Hersteller verschiedene Produktaspekte berücksichtigen, darunter:
- Allgemeine Merkmale
- Erscheinungsbild und Präsentation
- Zielgruppe der Verbraucher (e.g. (Kinder, ältere Menschen, allgemeine Öffentlichkeit)
- Auswirkungen auf andere Produkte bei gemeinsamer Verwendung
- Cybersicherheitsfunktionen, falls zutreffend
- Sich weiterentwickelnde Funktionalitäten, die Auswirkungen auf die Sicherheit haben können
Zweck der technischen Dokumentation ist es, den Nachweis zu erbringen, dass das Produkt sicher ist und den geltenden Anforderungen entspricht.
Technische Dokumentation – Modellvorlage
Die Europäische Kommission hat einen Entwurf als Leitfaden für Hersteller zur Erstellung der technischen Dokumentation für GPSR-Systeme bereitgestellt. Der Entwurf umfasst die folgenden Abschnitte:
- Produktidentifizierung
- Marke
- Produktname
- Modelltyp/Chargen-/Seriennummer oder anderes Identifikationsmerkmal
- Produktbeschreibung
- Abbildung des Produkts
- Verpackungsbeschreibung
- Abbildung der Verpackung
- Eigenschaften und Zusammensetzung des Produkts
- Eigenschaften
- Material
- Zusammensetzung
- Risikoanalyse und Risikominderungsmaßnahmen
- Beschreibung potenzieller Risiken
- Maßnahmen zur Bewältigung dieser potenziellen Risiken
- Einhaltung der geltenden europäischen Normen
- Warnhinweise und Gebrauchsanweisungen werden mitgeliefert
Sind Labortests erforderlich?
Die GPSR schreibt die Einhaltung der geltenden europäischen Normen vor. Beispiele hierfür sind:
- EN 71 – Die EU-Spielzeugsicherheitsrichtlinie ist ein von der Europäischen Union (EU) geschaffener Rechtsrahmen, der die Sicherheit von Spielzeug gewährleisten soll, das in ihren Mitgliedstaaten verkauft wird.
- EN 12520 – Diese europäische Norm legt die Mindestanforderungen an Sicherheit, Festigkeit und Haltbarkeit aller Arten von Sitzmöbeln für Erwachsene im Haushalt fest.
- EN 60335 – Diese europäische Norm befasst sich mit der Sicherheit elektrischer Geräte für den Einsatz im Haushalt und in der Industrie, deren Nennspannung 250 V nicht übersteigt.
Wenn ein Produkt unter eine solche Kategorie fällt, müssen entsprechende Prüfberichte in die technische Dokumentation aufgenommen werden, und diese Berichte müssen durch akkreditierte Laborprüfungen eingeholt werden.
Und wie sieht es mit der Konformitätserklärung aus?
Ein wesentlicher Bestandteil der GPSR-Konformität ist die EU-Konformitätserklärung (DoC). Dieses Dokument wird oft missverstanden oder übersehen, ist aber unerlässlich.
Das DoC ist ein offizielle Erklärung des Herstellers oder Importeurs dass das Produkt allen geltenden EU-Rechtsvorschriften entspricht. Gemäß GPSR ist dies nicht nur eine bewährte Vorgehensweise, sondern ein Muss. gesetzliche Verpflichtung wenn Ihr Produkt unter eine harmonisierte Gesetzgebung fällt (e.g. (Spielzeugrichtlinie, EMV-Richtlinie, Niederspannungsrichtlinie). Selbst wenn Ihr Produkt nicht unter branchenspezifische Gesetze fällt, stärkt die Beifügung einer Konformitätserklärung Ihre Position hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften und belegt die gebotene Sorgfalt.
Das DoC muss Folgendes enthalten:
- Name und Anschrift des Herstellers oder Importeurs
- Eine Beschreibung des Produkts
- Ein Verweis auf die einschlägigen Rechtsvorschriften (wie beispielsweise die Verordnung (EU) 2023/988)
- Eine Liste der anwendbaren Normen oder Spezifikationen
- Name und Unterschrift der verantwortlichen Person
- Das Datum, an dem die DoC ausgestellt wurde
Die Konformitätserklärung muss in der technischen Dokumentation enthalten sein oder ihr beigefügt werden und muss den EU-Behörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Wenn Sie eine EU-Verantwortliche Person einsetzen (wie es die GPSR für Unternehmen außerhalb der EU vorschreibt), muss diese auch Zugriff auf das DoC haben und es auf Verlangen der Behörden vorlegen können.
Verantwortliche Person für die Einhaltung der GPSR-Vorschriften
Die Benennung einer verantwortlichen Person variiert je nach Szenario:
- Hersteller mit Sitz in der EU fungieren automatisch als Verantwortliche Person.
- Importeure fungieren als Verantwortliche Personen, wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat.
- Wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist und kein Importeur existiert (e.g. Bei Online-Verkäufen übernimmt der in der EU ansässige Fulfillment-Dienstleister diese Rolle.
- Hersteller können auch einen Bevollmächtigten benennen, der als verantwortliche Person fungiert.
Die verantwortliche Person muss vor dem Inverkehrbringen des Produkts die Einhaltung der Vorschriften sicherstellen, die Verfügbarkeit aller erforderlichen Dokumente überprüfen und die technische Dokumentation stets auf dem neuesten Stand halten. Ihre Angaben müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder einem Begleitdokument angegeben sein.
Wer wird die Dokumentation prüfen?
Technische Dokumentationen werden in der Regel nicht zur Genehmigung eingereicht, müssen aber auf Anfrage von den nationalen Marktüberwachungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Diese Anfragen können aus folgenden Gründen erfolgen:
- Routinemäßige Importprüfungen
- Gezielte Branchenprüfungen
- Verbraucherbeschwerden oder Sicherheitsbedenken
Die Marktüberwachungsbehörden prüfen die technischen Unterlagen, um die Einhaltung der geltenden europäischen Normen zu bestätigen. Auch Online-Marktplätze wie Amazon können diese Dokumente anfordern, ähnlich wie sie Konformitätserklärungen für bestimmte Produkte verlangen.
Folgen der Nichteinhaltung
Wird die technische Dokumentation zum Nachweis der Produktsicherheit nicht bereitgestellt, kann dies folgende Folgen haben:
- Produktrückrufe
- Marktzugangsbeschränkungen
- Geldstrafen oder andere behördliche Sanktionen
Ziel des GPSR ist es, sicherzustellen, dass alle in der EU verkauften Produkte den Sicherheitsstandards entsprechen. Die technische Dokumentation ist dabei ein entscheidender Bestandteil, um die Konformität nachzuweisen.