Die EU-Anforderung an eine verantwortliche Person erklärt
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Wenn Sie eine Marke außerhalb der EU sind, die Konsumgüter in Europa verkauft, sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu ernennen. EU-Verantwortliche Person. Diese Anforderung ergibt sich aus der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (Verordnung EU 2023/988), das im Jahr 2024 das ältere GPSD ablöste.
In diesem Artikel erklären wir, was eine EU-Verantwortliche Person ist, warum Ihr Unternehmen eine benötigt und wie GPSR-Lösungen hilft Ihnen dabei, diese Verpflichtung klar und mit vollständiger Dokumentationsunterstützung zu erfüllen.
Was ist eine EU-Verantwortliche Person?
Ein EU-Verantwortliche Person (EU RP) ist eine juristische Person mit Sitz in der Europäischen Union, die die regulatorische Verantwortung für einen Hersteller oder eine Marke außerhalb der EU übernimmt. Dies umfasst die Überprüfung der Produktsicherheitskonformität, die Pflege der Dokumentation und die Funktion als Ansprechpartner für EU-Behörden.
Name und Anschrift des Verantwortlichen müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder der Benutzerdokumentation angegeben sein. Andernfalls können Ihre Waren an der EU-Grenze beschlagnahmt oder von Online-Marktplätzen entfernt werden.
Zu den Hauptaufgaben gehören:
- Überprüfung, ob Ihr Produkt die folgenden Anforderungen erfüllt Sicherheits- und Dokumentationsanforderungen für GPSR
- Führen einer vollständigen Risikobewertung und technischen Dokumentation
- Umgang mit EU-Behörden bei Inspektionen oder Rückrufen
- Sich über Sicherheitsbedenken oder Aktualisierungen des EU-Rechts auf dem Laufenden halten
Warum benötigen Sie eine EU-Verantwortliche Person?
Wenn Ihr Unternehmen seinen Sitz außerhalb der EU hat und Produkte an EU-Kunden verkauft, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine EU-Verantwortliche Person zu benennen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie direkt, über Vertriebspartner oder über Plattformen wie Amazon oder Etsy verkaufen.
Ohne eine EU-RP (Resource Policy) ist Ihr Unternehmen folgenden Risiken ausgesetzt:
- Vom Zoll blockierte Einfuhren
- Produktentfernungen auf Online-Marktplätzen
- Bußgelder und Durchsetzung durch nationale Behörden
Sie können unsere GPSR-Konformitätspakete um einen Serviceplan auszuwählen, der zu Ihrer Unternehmensgröße passt.
Wer gilt als EU-Verantwortliche Person?
Eine gültige EU-RP muss folgende Kriterien erfüllen:
- Rechtlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union niedergelassen.
- Vom Unternehmen durch schriftliches Mandat formell autorisiert
- In der Lage, regulatorische Aufgaben gemäß der Verordnung (EU) 2023/988 zu erfüllen
Dies gilt nicht für Spediteure und Frachtführer. Ihre verantwortliche Person muss Zugriff auf Ihre vollständige technische Dokumentation haben und die rechtliche Verantwortung gemäß EU-Recht übernehmen.
Für welche Produkte ist eine EU-RP erforderlich?
Die Anforderung gilt für alle Non-Food-Konsumgüter Produkte, die in der EU unter Ihrer Marke vertrieben werden. Dazu gehören:
- Haushaltswaren und Elektronik
- Textilien, Bekleidung und Accessoires
- Schmuck, Lifestyle-Artikel und Hobbyartikel
- Dekorations- und Geschenkartikel
Einige Produkte können auch unter andere EU-Gesetze fallen (e.g. CE-Kennzeichnung, REACH-Richtlinie, Spielzeugrichtlinie). Weitere Informationen finden Sie in unserem vollständigen Dokument. Leitfaden zu den GPSR-Anforderungen.
Wie eine EU-Verantwortliche Person Ihr Unternehmen unterstützt
Folgendes wird ein ernannter EU-Responsor tun:
- Prüfen Sie Ihre Etikettierung und Verpackung auf rechtliche Korrektheit.
- Bewahren Sie Ihre GPSR-Dokumentation auf.
- Melden Sie schwerwiegende Vorfälle oder Gefahren den nationalen Behörden.
- Wir unterstützen Sie im Falle eines Produktrückrufs.
- Sicherstellung der langfristigen Einhaltung der sich entwickelnden EU-Vorschriften
Warum GPSR Solutions wählen?
GPSR-Lösungen hat sich zum Ziel gesetzt, Marken außerhalb der EU dabei zu helfen, ihre Verpflichtungen aus der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung effizient und professionell zu erfüllen.Alle unsere Servicepakete beinhalten:
- Verantwortliche Person mit Sitz in der EU (registriert in Deutschland)
- GPSR-Konformitätserklärung
- Kennzeichnungsprüfungen und Hinweise zur technischen Dokumentation
- Laufende Überwachung der regulatorischen Bestimmungen und Dokumentenarchivierung
Egal, ob Sie ein einzelnes Produkt oder einen großen Katalog verwalten, unsere Pakete passen sich Ihren Geschäftsanforderungen an. Sehen Sie sich unsere Compliance-Pakete an. Um loszulegen.
Häufig gestellte Fragen
Ist für alle Marken außerhalb der EU eine EU-Verantwortliche Person erforderlich?
Ja. Wenn Ihre Marke nicht in der EU etabliert ist und Sie an EU-Verbraucher verkaufen, müssen Sie gemäß Verordnung (EU) 2023/988 einen EU-Verantwortlichen benennen.
Was macht eine EU-Verantwortliche Person?
Sie bestätigen, dass Ihr Produkt den Sicherheitsbestimmungen entspricht, verwalten technische Dokumente, übernehmen die Kommunikation mit Behörden und unterstützen bei Produktrückrufen oder Sicherheitsvorfällen.
Wo soll die Adresse des RP erscheinen?
Name und EU-Adresse der verantwortlichen Person müssen auf dem Produkt, der Verpackung oder der Bedienungsanleitung angegeben sein. Dies ist aus rechtlichen Gründen zur Rückverfolgbarkeit und Kontaktaufnahme erforderlich.
Kann ein Logistikdienstleister als mein EU-RP fungieren?
Nein. Nur eine qualifizierte EU-Organisation mit formeller Zulassung kann als Ihre verantwortliche Person fungieren. Logistikunternehmen übernehmen diese rechtliche Verantwortung in der Regel nicht.
Wie kann ich GPSR Solutions als meine verantwortliche Person benennen?
Wählen Sie einfach einen Tarif aus, laden Sie Ihre Dokumente hoch, und wir kümmern uns um den Rest. Sie erhalten ein unterzeichnetes Mandat und eine GPSR-Erklärung, die Sie Ihren Produkten beifügen können.
Erste Schritte zur Einhaltung der Vorschriften
Stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle EU-Anforderungen erfüllt und vermeiden Sie Umsatzeinbußen. Kontaktieren Sie uns heute oder Wählen Sie ein Paket GPSR Solutions als Ihre EU-Verantwortliche Person zu benennen.
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