Verordnung (EU) 2023/988, Die sogenannte Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR) legt strengere Sicherheitsanforderungen für in der EU verkaufte Konsumgüter fest. Sie ersetzt die Richtlinie 2001/95/EG und führt neue Verantwortlichkeiten für Hersteller, Importeure, Händler, Logistikdienstleister und Online-Marktplätze ein, um die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Umfang des GPSR
Die GPSR gilt ab dem 13. Dezember 2024 für alle Produkte, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig davon, ob sie im stationären Handel oder online verkauft werden. Sie umfasst die meisten Konsumgüter mit Ausnahme derjenigen, die anderen EU-spezifischen Rechtsvorschriften unterliegen (e.g. (Medizinprodukte). Darüber hinaus dehnt sie die Haftung auf Fulfillment-Dienstleister und Online-Marktplätze aus und gewährleistet so eine gemeinsame Verantwortung entlang der gesamten Lieferkette.
Wirtschaftsakteure
Die GPSR legt folgende Wirtschaftsakteure fest:
- Hersteller
- EU-Verantwortliche Person
- Importeur
- Verteiler
- Fulfillment-Dienstleister
Unternehmen außerhalb der EU (e.g. Produkte aus den USA, Großbritannien, China usw. müssen einen zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten mit Sitz in der EU benennen. Andernfalls dürfen sie in der EU nicht legal verkauft werden.
Verantwortlichkeiten der Wirtschaftsakteure
- Hersteller: Sicherstellen Das Produkt ist sicher, Vor dem Markteintritt müssen Risikobewertungen durchgeführt und die technische Dokumentation gepflegt werden.
- Importeure: Prüfen Sie, ob Produkte von außerhalb der EU die folgenden Kriterien erfüllen: GPSR-Anforderungen. Sie müssen die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation aufbewahren.
- Vertriebspartner: Stellen Sie sicher, dass die Produkte (falls zutreffend) CE-gekennzeichnet sind, über eine ordnungsgemäße Kennzeichnung verfügen und folgende Merkmale aufweisen: erforderliche Dokumentation und Anweisungen.
- Verantwortliche Person/Bevollmächtigter Vertreter: Vertritt den Hersteller in der EU. Weitere Informationen finden Sie in unserem Leitfaden zur Beauftragung eines Vertreters. Hier.
- Fulfillment-Dienstleister: Wird kein anderer Wirtschaftsakteur bestellt, tragen diese Anbieter die volle Verantwortung gemäß GPSR.
- Online-Marktplätze: Sie müssen sich bei Safety Gate registrieren, auf Produktsicherheitsmeldungen reagieren und unsichere Produkte umgehend entfernen. Weiterlesen: Marktplatzpflichten gemäß GPSR.
Online-Marktplatz-Registrierung
Gemäß Artikel 22 der GPSR müssen Online-Marktplätze Folgendes beachten:
- Registrieren Sie sich beim EU Safety Gate-Portal
- Benennen Sie einen Ansprechpartner für die Behörden
- Bei Produktsicherheitsvorfällen unverzüglich handeln.
Fernabsatz und autorisierte Vertreter
Verkäufer, die über Online-Schnittstellen agieren, müssen die Kontaktdaten des Herstellers oder eines autorisierten Vertreters angeben und klare Sicherheitsinformationen bereitstellen.
Risikobewertung und Sicherheitsbewertung
Hersteller müssen die Produktrisiken bewerten, bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen. Dies umfasst die Prüfung von Materialien, Design, Verpackung und möglichen Wechselwirkungen mit anderen Produkten. Alle Ergebnisse müssen dokumentiert werden und Bestandteil der technischen Dokumentation sein. Verstöße können zu Rückrufen oder Strafen führen.
Kennzeichnungsvorschriften
Die Produkte müssen Folgendes enthalten:
- Name und Kontaktadresse des Herstellers
- Eine Produkt-ID, wie z. B. eine Chargen- oder Seriennummer
- Klare Warnhinweise in der Sprache des Zielmarktes
Digitale Etiketten und QR-Codes werden empfohlen. Vollständige Anleitung: GPSR-Kennzeichnungsregeln.
Abschließende Erklärung zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
Nach Fertigstellung ist zu bestätigen, dass das Produkt allen geltenden EU-Sicherheitsvorschriften entspricht.Diese Erklärung unterstützt den Markteintritt und kann in Ihrem Dokument referenziert werden. Konformitätserklärung.
Marktüberwachung und Strafen
- Schwerwiegende Vorfälle müssen innerhalb von 2 Werktagen den Behörden gemeldet werden.
- Die Behörden kooperieren im Rahmen der EU. Sicherheitsportal RAPEX
- Zu den Strafen können Produktverbote oder erhebliche Geldstrafen gehören.
Übergangsbestimmung
Produkte, die vor dem 13. Dezember 2024 auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht wurden, dürfen weiterhin verkauft werden, sofern sie der Richtlinie 2001/95/EG entsprechen. Danach müssen alle Neuinverkehrbringungen den Anforderungen der GPSR entsprechen.
Häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Müssen Marken von außerhalb der EU die GPSR einhalten?
Ja. Alle Nicht-EU-Marken, die an EU-Kunden verkaufen, müssen die GPSR-Anforderungen erfüllen, einschließlich der Benennung einer verantwortlichen Person in der EU.
Wer kann als EU-Verantwortlicher fungieren?
Eine in der EU ansässige und schriftlich rechtlich bestellte Einrichtung. Informationen zur Beauftragung von GPSR Solutions als Ihrem RP finden Sie in unseren Serviceplänen.
Was passiert, wenn ich keinen Wirtschaftsakteur ernenne?
Ihr Produkt kann von der Einfuhr in die EU ausgeschlossen oder von Plattformen wie Amazon oder Etsy entfernt werden. Fulfillment-Dienstleister können in diesem Fall haftbar gemacht werden.
Wann tritt das GPSR in Kraft?
Die GPSR gilt ab dem 13. Dezember 2024. Alle Produkte, die ab diesem Datum in Verkehr gebracht werden, müssen ihr entsprechen.