The GPSR Risk Analysis Process

Der GPSR-Risikoanalyseprozess

EU GPSR-Risikoanalyse & Bewertung

Gewährleistung der Produktsicherheit gemäß der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung (GPSR – Verordnung EU 2023/988) erfordert eine strukturierte Risikoanalyse. Dieses Verfahren unterstützt Hersteller, Importeure und EU-Verantwortliche bei der Erfüllung ihrer rechtlichen Verpflichtungen und dem Schutz der Verbrauchergesundheit. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über eine typische, GPSR-konforme Risikobewertungsstruktur. Laden Sie hier eine Vorlage herunter: GPSR Solutions Risikoanalysevorlage

Abschnitt 1 – Informationen über Wirtschaftsbeteiligte

Dieser Abschnitt enthält alle relevanten Ansprechpartner entlang der Lieferkette:

  • Hersteller: Vollständiger Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
  • Bevollmächtigter Vertreter: Erforderlich für Marken außerhalb der EU. Weitere Informationen finden Sie unter Ernennung einer EU-verantwortlichen Person.
  • Importeur: Ein in der EU ansässiges Unternehmen, das das Produkt rechtmäßig auf den Markt bringt.
  • Verantwortliche Person: Bei Fragen zur Sicherheit und zu regulatorischen Bestimmungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Beamten oder den Importeur.

Abschnitt 2 – Allgemeine Produktbeschreibung

Geben Sie einen klaren Produktüberblick:

  • Produktname und vorgesehene Funktion
  • Wichtigste Sicherheitsmerkmale (e.g. (Für Kinder ungeeignet, Kleinteile, Stromschlaggefahr)
  • Materialien oder Stückliste (BOM)
  • Zielgruppe (Altersklassifizierung)

Abschnitt 3 – Anwendbare rechtliche Anforderungen & Standards

Führen Sie alle für Ihr Produkt relevanten Gesetze und Normen auf:

  • Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (EU 2023/988)
  • REACH-Verordnung (EG 1907/2006)
  • Verordnung über persistente organische Schadstoffe (EU 2019/1021)
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) (falls elektrisch)
  • Relevante harmonisierte Normen: EN 71 (Spielzeug), EN 62133 (Batterien), IEC 60335 usw.

Siehe unsere Leitfaden zu den rechtlichen Anforderungen an GPSR.

Abschnitt 4 – Bewertung des Produktdesigns

Physisch & Mechanische Gefahren

  • Scharfe Kanten, Erstickungsgefahr, Einschlussgefahr
  • Normen: EN 71-1, ISO 8124-1

Brandgefahren

  • Brandgefahr, Hitzeeinwirkung
  • Normen: EN 71-2, FFFSR (Nachtwäsche)

Chemische Gefahren

  • SVHCs, beschränkte Substanzen
  • Normen: REACH Anhang XVII, EN 71-3, CLP-Kennzeichnung

Elektrische Gefahren

  • Batteriesicherheit, Kurzschlüsse
  • Normen: EN 62133, IEC 60335, LVD 2014/35/EU

Hygiene & Mikrobiologische Gefahren

  • Kontamination, Bakterien-/Schimmelpilzwachstum
  • Standards: USP 50/51, ISO 22196, EN 13697

Strahlung & Optische Gefahren

  • Laser-/UV-/LED-Bestrahlung
  • Normen: IEC 62471, EN 62233, EMV-Richtlinie 2014/30/EU

Abschnitt 5 – Ergebnisse der Risikoanalyse/Risikobewertung

Ordnen Sie jede Gefahr in Risikostufen ein:

  • Kritisches Risiko: Lebensbedrohlich, erfordert strenge Kontrollen
  • Hauptrisiko: Durch Tests oder Kennzeichnung konnte erheblicher Schaden gemindert werden
  • Geringes Risiko: Wird durch Design oder klare Anweisungen behoben.
  • Bedenken hinsichtlich der Fertigung: Durch Inspektionen oder Qualitätssicherung abgedeckt (e.g. Fremdkörper, unsachgemäße Abdichtung)

Abschnitt 6 – Kennzeichnungsvorschriften

  • Produktkennzeichnung: Name, Adresse, Modell-/Seriennummer
  • Warnsymbole: Altershinweise, CE-Kennzeichnung, Entsorgungssymbole
  • Benutzerdokumentation: Sicherheitshinweise in EU-Sprachen

Sehen: GPSR-Kennzeichnungsvorschriften

Abschließende Erklärung zur Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen

Nach Fertigstellung bestätigen Sie, dass das Produkt allen geltenden EU-Sicherheitsvorschriften entspricht. Diese Erklärung unterstützt die Marktzulassung und kann in Ihren Unterlagen angegeben werden. Konformitätserklärung.

GPSR Solutions unterstützt Importeure und Hersteller bei der Erstellung strukturierter, rechtssicherer Risikoanalysen, die auf die EU-Anforderungen zugeschnitten sind. Kontaktieren Sie uns, um noch heute mit Ihrem Projekt zu beginnen.

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Häufig gestellte Fragen

Ist für alle Produkte eine GPSR-Risikoanalyse erforderlich?

Ja. Alle in der EU verkauften Non-Food-Konsumgüter müssen gemäß Verordnung (EU) 2023/988 einer dokumentierten Sicherheitsbewertung unterzogen werden.

Kann ich Testberichte anstelle einer Risikoanalyse verwenden?

Nein. Testberichte untermauern zwar Sicherheitsaussagen, sind aber kein Ersatz für eine strukturierte Risikobewertung.

Welches Format soll ich verwenden?

Es gibt kein offizielles EU-Format, jedoch wird die Verwendung einer Vorlage empfohlen, die der Artikelstruktur von GPSR entspricht. GPSR Solutions stellt in jedem Paket eine solche Vorlage zur Verfügung.

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