Ein praktischer Leitfaden für Nicht-EU-Verkäufer: Erfüllung der GPSR-Anforderungen in der EU
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Der Verkauf in die EU birgt erhebliche Chancen, bringt aber auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Verordnung (EU) 2023/988, Alle Unternehmen außerhalb der EU müssen sicherstellen, dass ihre Produkte strenge Produktsicherheits- und Dokumentationsstandards erfüllen, bevor sie diese auf dem EU-Markt in Verkehr bringen. Dieser Leitfaden erläutert, was Verkäufer außerhalb der EU tun müssen, um diese Standards einzuhalten.
GPSR-Verständnis für Verkäufer außerhalb der EU
Gemäß der Allgemeinen Produktsicherheitsverordnung müssen Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU Folgendes beachten:
- Benennung einer EU-Verantwortlichen Person: Stellen Sie sicher, dass Ihre Warenliste ein EU-Verantwortliche Person Kontakt, um Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit zu ermöglichen.
- Pflegen Sie die technische Dokumentation: Eine vollständige technische Dokumentation, die die Konformität nachweist, muss den Marktüberwachungsbehörden mindestens 10 Jahre lang zur Verfügung stehen.
- Kennzeichnungsvorschriften erfüllen: Die Etiketten müssen Herstellerangaben, Kontaktdaten der verantwortlichen Person, Chargen- oder Seriennummern sowie Sicherheitshinweise in den Sprachen der jeweiligen EU-Zielländer enthalten.
- Bereiten Sie sich auf Rückrufe und die Meldung von Vorfällen vor: Konforme Rückrufmitteilungen müssen die strengen Fristen gemäß den GPSR-Vorschriften einhalten.
Erfahren Sie mehr über GPSR-Anforderungen im Detail.
Kennzeichnung und Dokumentation für den EU-Marktzugang
Eine korrekte Kennzeichnung ist entscheidend für die Verbrauchersicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen. Lesen Sie dazu unsere Hinweise. Kennzeichnungsvorschriften für die GPSR-Konformität.
- Stellen Sie klare und gut lesbare Informationen auf dem Produkt oder der Verpackung bereit.
- Stellen Sie sicher, dass Übersetzungen für jedes EU-Land bereitgestellt werden, in dem das Produkt verkauft wird.
- Halten Sie die Dokumentation für Inspektionen und Audits zugänglich.
Verpflichtungen im Bereich Online-Vertrieb und Marktplätze
Online-Plattformen wie Amazon und eBay sind verpflichtet, die Einhaltung der GPSR-Richtlinien durchzusetzen. Verkäufer außerhalb der EU müssen in ihren Online-Angeboten die Kontaktdaten ihrer EU-Verantwortlichen und die entsprechenden technischen Dokumentationsnachweise angeben. Produkte ohne korrekte Kennzeichnung oder Dokumentation können vom Verkauf ausgeschlossen oder gesperrt werden.
Wie GPSR Solutions hilft
- Spezielle EU-Verantwortlichkeitsbeauftragten mit Sitz in Deutschland.
- Erstellung und Pflege der technischen Dokumentation für eine Aufbewahrungsdauer von 10 Jahren.
- Überprüfung von Etiketten und Warnhinweisen, angepasst an Ihren Produkttyp.
- Leitfaden zur CE-Kennzeichnung, falls Ihr Produkt unter harmonisierte Rechtsvorschriften fällt.
- Unterstützung für die Meldung von Vorfällen und EU Safety Gate-Benachrichtigungen.
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Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR-Vorschriften kann zu Zollkontrollen, Sperrung von Online-Angeboten, hohen Geldstrafen, Produktrückrufen oder Verboten führen. Ihre Produkte sind möglicherweise nicht auf dem EU-Markt zugelassen, wenn keine EU-Verantwortliche Person benannt und die korrekte Kennzeichnung nicht vorhanden ist.
Erfahren Sie mehr über den Verkauf in die EU
- GPSR-Anforderungen – Kennzeichnung und Dokumentation
- Der GPSR-Risikoanalyseprozess
- Kennzeichnungsvorschriften für die GPSR-Konformität
- EU-Sicherheitstor – RAPEX-Warnungen
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine EU-Verantwortliche Person, um auf Amazon EU zu verkaufen?
Ja. Amazon und andere Plattformen verlangen von Verkäufern außerhalb der EU, dass sie eine verantwortliche Person aus der EU benennen und deren Kontaktdaten in den Angeboten angeben.
Welche technische Dokumentation wird benötigt?
Sie müssen eine technische Dokumentation führen, die eine Produktbeschreibung, eine Risikobewertung, Aufzeichnungen über Sicherheitsprüfungen, Kennzeichnungen und Warnhinweise enthält und mindestens 10 Jahre lang verfügbar ist.
Können Kleinserien oder handgefertigte Produkte von diesen Regeln ausgenommen werden?
Nein. Die GPSR gilt für alle Non-Food-Konsumgüter, die an EU-Verbraucher verkauft werden, unabhängig von Produktionsmenge oder -methode.
Wo kann ich Hilfe bekommen?
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