
Ein praktischer Leitfaden für Nicht-EU-Verkäufer: Erfüllung der GPSR-Anforderungen in der EU
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Der Verkauf in die EU bringt erhebliche Chancen, aber auch rechtliche Verpflichtungen mit sich. Verordnung (EU) 2023/988Unternehmen außerhalb der EU müssen sicherstellen, dass ihre Produkte strenge Produktsicherheits- und Dokumentationsstandards erfüllen, bevor sie diese auf dem EU-Markt anbieten. Dieser Leitfaden erläutert, was Verkäufer außerhalb der EU tun müssen, um die Anforderungen zu erfüllen.
GPSR für Verkäufer außerhalb der EU verstehen
Gemäß der Produktsicherheitsverordnung müssen Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU:
- Benennen Sie eine verantwortliche Person in der EU: Stellen Sie sicher, dass Ihre Warenliste Verantwortliche Person in der EU Kontakt, um Rückverfolgbarkeit und Verantwortlichkeit zu ermöglichen.
- Pflegen Sie die technische Dokumentation: Eine vollständige technische Dokumentation zum Nachweis der Konformität muss den Marktüberwachungsbehörden mindestens zehn Jahre lang zur Verfügung stehen.
- Kennzeichnungsanforderungen erfüllen: Auf den Etiketten müssen Angaben zum Hersteller, der Kontakt zur verantwortlichen Person, Chargen- oder Seriennummern sowie Sicherheitswarnungen in den Sprachen der Zielländer der EU angegeben sein.
- Bereiten Sie sich auf Rückrufe und Vorfallmeldungen vor: Konforme Rückrufbenachrichtigungen müssen gemäß den GPSR-Regeln strenge Fristen einhalten.
Erfahren Sie mehr über die GPSR-Anforderungen im Detail.
Kennzeichnung und Dokumentation für den EU-Marktzugang
Eine genaue Kennzeichnung ist für die Verbrauchersicherheit und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften von entscheidender Bedeutung. Lesen Sie unsere Hinweise zu Kennzeichnungsanforderungen zur Einhaltung der GPSR.
- Geben Sie klare, lesbare Informationen auf dem Produkt oder der Verpackung an.
- Stellen Sie sicher, dass Übersetzungen für jedes EU-Land vorliegen, in dem das Produkt verkauft wird.
- Bewahren Sie zugängliche Dokumentationen für Inspektionen und Audits auf.
Verpflichtungen im Zusammenhang mit Online-Verkäufen und Marktplätzen
Online-Plattformen wie Amazon und eBay sind verpflichtet, die Einhaltung der GPSR durchzusetzen. Verkäufer außerhalb der EU müssen in ihren Online-Angeboten ihre verantwortliche Person in der EU und die technischen Dateireferenzen angeben. Produkte ohne korrekte Kennzeichnung oder Dokumentation können vom Verkauf ausgeschlossen oder blockiert werden.
Wie GPSR Solutions hilft
- Spezielle EU-Verantwortliche-Person-Dienste mit Sitz in Deutschland.
- Vorbereitung und Pflege technischer Dateien für eine 10-jährige Aufbewahrung.
- Auf Ihren Produkttyp zugeschnittene Etiketten- und Warnhinweisüberprüfung.
- Anleitung zur CE-Kennzeichnung, wenn Ihr Produkt unter harmonisierte Rechtsvorschriften fällt.
- Unterstützung bei der Meldung von Vorfällen und Benachrichtigungen zum EU Safety Gate.
Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen: Unser Angebot oder Kontaktieren Sie uns direkt.
Folgen der Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der GPSR-Anforderungen kann zu Zollbeschlagnahmungen, gesperrten Online-Angeboten, hohen Geldstrafen, Produktrücknahmen oder Verboten führen. Ohne eine EU-Verantwortliche Person und korrekte Kennzeichnung dürfen Ihre Produkte möglicherweise nicht auf den EU-Markt.
Erfahren Sie mehr über den Verkauf in die EU
- GPSR-Anforderungen – Kennzeichnung und Dokumentation
- Der GPSR-Risikoanalyseprozess
- Kennzeichnungsanforderungen zur Einhaltung der GPSR
- EU Safety Gate – RAPEX-Warnmeldungen
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich eine verantwortliche Person in der EU, um bei Amazon EU zu verkaufen?
Ja. Amazon und andere Plattformen verlangen von Verkäufern außerhalb der EU, dass sie eine verantwortliche Person in der EU benennen und in ihren Angeboten Kontaktdaten angeben.
Welche technische Dokumentation wird benötigt?
Sie müssen eine technische Akte mit einer Produktbeschreibung, einer Risikobewertung, Aufzeichnungen zu Sicherheitstests, Kennzeichnungen und Warnhinweisen aufbewahren und mindestens 10 Jahre lang verfügbar halten.
Können diese Regeln bei Kleinserien oder handgefertigten Produkten umgangen werden?
NEIN.Die GPSR gilt für alle Non-Food-Konsumgüter, die an Verbraucher in der EU verkauft werden, unabhängig von Produktionsmenge oder -methode.
Wo bekomme ich Hilfe?
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